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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
GmbH-Geschäftsanteil: Eingeschriebener Brief für Aufgriffserklärung nicht ausreichend
- Originalsprache: Deutsch
- GES Band 20
- Judikatur, 444 Wörter
- Seiten 190-190
- https://doi.org/10.33196/ges202104019001
9,80 €
inkl MwStDie (typische) gesellschaftsvertragliche Aufgriffsregelung, wonach der Geschäftsanteil eines kündigenden Gesellschafters binnen eines Monats (nach dem Aufgriffsfall) durch eingeschriebenen Brief aufgegriffen werden kann, ist so zu verstehen: Der Aufgriffsberechtigte hat sein Aufgriffsrecht innerhalb der Einmonatsfrist in Form eines Notariatsaktes auszuüben.
Durch eine erst nach Fristablauf erfolgte Errichtung eines Notariatsaktes tritt keine rückwirkende Heilung der ursprünglich bloß schriftlichen und damit unwirksamen Aufgriffserklärung ein.
- Geschäftsanteil
- GES 2021, 190
- Aufgriffsrecht
- Notariatsaktspflicht
- Gesellschaftsrecht
- OGH, 15.04.2021, 6 Ob 62/21t
- § 76 Abs 2 GmbHG
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