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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
Heft 7, September 2014, Band 2014
Grenzüberschreitende Sitzverlegung nach Österreich
- Originalsprache: Deutsch
- GES Band 2014
- Judikatur, 3493 Wörter
- Seiten 339-344
- https://doi.org/10.33196/ges201407033901
9,80 €
inkl MwStGesellschaften, die nach dem Recht eines anderen EWR-Vertragsstaates gegründet wurden, können sich in eine österreichische Gesellschaft identitätswahrend umwandeln, wenn
zugleich der Verwaltungssitz nach Österreich verlegt wird,
die Gesellschaft sämtliche Voraussetzungen erfüllt, die nach dem Recht des Wegzugsstaats für eine solche Umwandlung bestehen und
die Gesellschaft die Anforderungen an eine österreichische Gesellschaft (insbesondere in Bezug auf Satzung, Kapitalausstattung, Organbesetzung) erfüllt.
- GES 2014, 339
- Art 54 AEUV
- Grenzüberschreitende Sitzverlegung
- Art 49 AEUV
- Umwandlung.
- Gesellschaftsrecht
- OGH, 10.04.2014, 6 Ob 224/13d