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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
Heft 7, September 2014, Band 2014
Zur Aufrechnung bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus mehreren Arbeitsgemeinschaften infolge der Eröffnung des Konkursverfahrens über sein Vermögen
- Originalsprache: Deutsch
- GES Band 2014
- Aufsatz, 10527 Wörter
- Seiten 323-336
- https://doi.org/10.33196/ges201407032301
9,80 €
inkl MwStWenn über eine Baugesellschaft das Konkursverfahren eröffnet wird, führt dies in der Regel zum Ausscheiden aus allen von ihr mitbegründeten ARGE. Je nach Wirtschaftlichkeit der in den ARGE betriebenen Bauprojekte steht der ausgeschiedenen Partnerfirma und Schuldnerin dann ein Abfindungsanspruch zu oder es trifft sie eine Nachzahlungsverpflichtung. Bei gewisser Personenidentität der ARGE-Mitglieder stellt sich die Frage, inwieweit Abfindungsansprüche in einer ARGE mit Verlustausgleichsansprüchen in einer anderen ARGE aufgerechnet werden können. Überdies ist fraglich, ob bei Geltendmachung von Abfindungsansprüchen Forderungen aus Werkverträgen mit dem ausscheidenden Gesellschafter compensando eingewendet werden können. Den damit zusammenhängenden rechtlichen Problemen ist der vorliegende Beitrag gewidmet.
- Told, Julia
- Rüffler, Friedrich
- GesbR
- § 19 IO
- Gesamtschuld
- § 20 IO
- § 1438 ABGB
- GES 2014, 323
- Aufrechnung
- § 1440 ABGB
- Solidarhaftung.
- Abfindung
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- § 1176 ABGB
- § 21 IO
- Ausscheiden
- Gesellschaftsrecht
- ARGE
- Werklohnforderungen
- § 1439 ABGB
- Verlustausgleichsverpflichtung
- § 1177 ABGB
- § 1175 ABGB
- anteilige Forderung
- Gesamthandforderung
- Solidarschuld
- Insolvenz
- Arbeitsgemeinschaft
- § 137 UGB
- Konkurs