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Voraussetzungen für die Bestellung eines Nachtragsliquidators

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Handelt es sich beim nachträglich vorgekommenen Vermögen um eine Forderung, hat der Antragsteller darzutun, dass die Forderung werthaltig ist.

Möglicherweise vorliegende anspruchsvernichtende Umstände können der Bestellung eines Nachtragsliquidators entgegenstehen.

  • OGH, 15.05.2014, 6 Ob 61/14k
  • § 93 Abs 5 GmbHG
  • Gesellschaftsrecht
  • GES 2014, 345
  • Nachtragsliquidation.

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