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Offenlegung des Jahresabschlusses: Kontrollpflicht des Klienten gegenüber Steuerberater (Notar, Rechtsanwalt)

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Bei der Online-Einreichung des Jahresabschlusses haben die Organe der Gesellschaft zu kontrollieren, ob die Übermittlung auch tatsächlich zustande gekommen ist.

Mindesterfordernis ist die Einsichtnahme in ein Übermittlungsprotokoll.

Es ist nicht erkennbar, weshalb diese Kontrollpflichten nicht auch gegenüber Steuerberatern, Notaren und Rechtsanwälten gelten soll.

  • Jahresabschluss
  • Kontrollpflicht.
  • § 277 UGB
  • Offenlegung
  • § 283 UGB
  • Gesellschaftsrecht
  • GES 2014, 346
  • OGH, 10.04.2014, 6 Ob 55/14b

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