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Kausalität als Voraussetzung für den Provisionsanspruch des Immobilienmaklers

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WOBLBand 30
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
1341 Wörter, Seiten 206-208

30,00 €

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Steht die Verdienstlichkeit fest, ist in einem weiteren Schritt das Kausalitätserfordernis zu prüfen. Für das Entstehen des Provisionsanspruchs genügt nicht jede (mit-)kausale und verdienstliche Tätigkeit des Maklers; vielmehr ist entscheidend, ob seine Tätigkeit bei wertender Betrachtung der Gesamtumstände im konkreten Einzelfall für das letztlich zustande gekommene Geschäft nicht bloß (mit-)kausal, sondern auch als adäquat anzusehen ist. Nannte der Immobilienmakler dem Auftraggeber den Namen des späteren Käufers, und schied der spätere Käufer dieses Objekt jedoch schon wegen der Höhe des geforderten Kaufpreises als uninteressant aus, sodass es nicht einmal mehr zu einer Besichtigung des Objekts kam, und hat der Verkäufer nach Widerruf des Vermittlungsauftrags die Liegenschaft zu einem reduzierten Kaufpreis in einem Internet-Inserat angeboten, weshalb der Käufer dann den Verkäufer kontaktierte und sich schließlich mit ihm einigte, so ist die Rechtsansicht nicht zu beanstanden, dass die Tätigkeit des Immobilienmaklers als nicht adäquat kausal für das Zustandekommen des Kaufvertrags gewesen ist.

  • Kothbauer, Christoph
  • § 6 Abs 1 MaklerG
  • LG Salzburg, 53 R 289/15d
  • Miet- und Wohnrecht
  • OGH, 13.07.2016, 3 Ob 110/16x, Zurückweisung der Revision
  • BG Thalgau, 2 C 798/14d
  • WOBL-Slg 2017/67

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