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Vonkilch, Andreas

Nachträglicher Sanierungsversuch eigenmächtig durchgeführter Maßnahmen durch ein „Beschluss-Paket“ der Mit- und Wohnungseigentümer – Bindungswirkung

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Wenn die Mit- und Wohnungseigentümer versuchen, über eigenmächtig durchgeführte Maßnahmen nachträglich durch ein „Beschluss-Paket“ Einigung zu erlangen, und es nicht gelingt, 100 % Zustimmung zu erreichen, so liegt kein wirksamer, weil nicht einstimmiger Beschluss der Miteigentümer vor, sodass dieser nur als rechtsgeschäftliche Vereinbarung einzelner Miteigentümer Wirkung zeigen kann. Selbst wenn man von einer (vorläufigen) Bindungswirkung des „Beschluss-Pakets“ inter partes iS eines einstweiligen Verzichts auf die Wahrnehmung der Rechte nach § 523 ABGB ausgehen wollte, dann kommt dessen Aufrechterhaltung ab dem Zeitpunkt nicht mehr infrage, ab dem einerseits feststeht, dass eine (freiwillige) Zustimmung aller Miteigentümer nicht zu erlangen ist, und sich andererseits ein Wohnungseigentümer durch erneut eigenmächtige Maßnahmen gegen die Intention des „Beschluss-Pakets“ iS einer gegenseitigen Abstimmung der Miteigentümer verhält.

  • Vonkilch, Andreas
  • § 16 WEG
  • OGH, 22.03.2016, 5 Ob 23/16t
  • WOBL-Slg 2017/61
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 523 ABGB
  • LG Salzburg, 53 R 234/15s
  • BG Thalgau, 2 C 409/12w

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