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Kein markenrechtlicher Eingriff bei (rein) firmenmäßiger Verwendung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZIIRBand 2013
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
2664 Wörter, Seiten 195-198

20,00 €

inkl MwSt

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Nur die Verwendung einer Firma als Warenzeichen kann in Rechte an einer Marke eingreifen und daher unter den Voraussetzungen des § 10 Abs 1 MSchG Unterlassungsansprüche begründen. Ein darüber hinausgehender Anspruch auf Änderung oder Löschung der Firma als solcher besteht nicht. (Anm: Änderung der Rechtsprechung)

  • § 58 MSchG
  • Art 12 Abs 1 MarkenRL
  • Firma
  • OGH, 19.03.2013, 4 Ob 223/12s, „Skorpion“
  • Löschungsanspruch
  • § 52 Abs 1 MSchG
  • Verwechslungsgefahr
  • Marke
  • § 33a MSchG
  • § 10 Abs 1 MSchG
  • Doppelidentität
  • Medienrecht
  • ZIIR 2013, 195
  • firmenmäßige Nutzung
  • Kennzeichenverstoß

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