


Kein markenrechtlicher Eingriff bei (rein) firmenmäßiger Verwendung
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZIIRBand 2013
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 2664 Wörter, Seiten 195-198
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Nur die Verwendung einer Firma als Warenzeichen kann in Rechte an einer Marke eingreifen und daher unter den Voraussetzungen des § 10 Abs 1 MSchG Unterlassungsansprüche begründen. Ein darüber hinausgehender Anspruch auf Änderung oder Löschung der Firma als solcher besteht nicht. (Anm: Änderung der Rechtsprechung)
-
- § 58 MSchG
- Art 12 Abs 1 MarkenRL
- Firma
- OGH, 19.03.2013, 4 Ob 223/12s, „Skorpion“
- Löschungsanspruch
- § 52 Abs 1 MSchG
- Verwechslungsgefahr
- Marke
- § 33a MSchG
- § 10 Abs 1 MSchG
- Doppelidentität
- Medienrecht
- ZIIR 2013, 195
- firmenmäßige Nutzung
- Kennzeichenverstoß
Nur die Verwendung einer Firma als Warenzeichen kann in Rechte an einer Marke eingreifen und daher unter den Voraussetzungen des § 10 Abs 1 MSchG Unterlassungsansprüche begründen. Ein darüber hinausgehender Anspruch auf Änderung oder Löschung der Firma als solcher besteht nicht. (Anm: Änderung der Rechtsprechung)
- § 58 MSchG
- Art 12 Abs 1 MarkenRL
- Firma
- OGH, 19.03.2013, 4 Ob 223/12s, „Skorpion“
- Löschungsanspruch
- § 52 Abs 1 MSchG
- Verwechslungsgefahr
- Marke
- § 33a MSchG
- § 10 Abs 1 MSchG
- Doppelidentität
- Medienrecht
- ZIIR 2013, 195
- firmenmäßige Nutzung
- Kennzeichenverstoß