


KFZ-Kameras zur Forschung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZIIRBand 2013
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 1656 Wörter, Seiten 178-180
20,00 €
inkl MwSt




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Die Bilddatenermittlung und -verarbeitung für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung und Statistik unterliegt der Sondervorschrift des § 46 DSG 2000.
Die Zulässigkeit setzt öffentliches Interesse an der Untersuchung und fachliche Eignung des Auftraggebers voraus. Die Einholung der Zustimmung der Betroffenen hat unmöglich zu sein oder einen unverhältnismäßigen Aufwand zu bedeuten.
Eine Genehmigung zur Verwendung kann an Bedingungen oder Auflagen geknüpft werden.
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- Zweckbindung
- Datenanwendung
- Auflagen
- § 46 DSG
- Bilddaten
- § 1 DSG
- DSK, 10.04.2013, K202.120/0002-DSK/2013, „KFZ-Kameras Forschung“
- Medienrecht
- Kameras
- § 4 Z 1 DSG
- ZIIR 2013, 178
- Genehmigung
- Forschung und Entwicklung
Die Bilddatenermittlung und -verarbeitung für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung und Statistik unterliegt der Sondervorschrift des § 46 DSG 2000.
Die Zulässigkeit setzt öffentliches Interesse an der Untersuchung und fachliche Eignung des Auftraggebers voraus. Die Einholung der Zustimmung der Betroffenen hat unmöglich zu sein oder einen unverhältnismäßigen Aufwand zu bedeuten.
Eine Genehmigung zur Verwendung kann an Bedingungen oder Auflagen geknüpft werden.
- Zweckbindung
- Datenanwendung
- Auflagen
- § 46 DSG
- Bilddaten
- § 1 DSG
- DSK, 10.04.2013, K202.120/0002-DSK/2013, „KFZ-Kameras Forschung“
- Medienrecht
- Kameras
- § 4 Z 1 DSG
- ZIIR 2013, 178
- Genehmigung
- Forschung und Entwicklung