


Keine Parteistellung ohne eigenen Nachprüfungsantrag?
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- RPABand 2016
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 1586 Wörter, Seiten 221-224
20,00 €
inkl MwSt




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Der zweitgereihte Bieter hat bei der Anfechtung der Zuschlagsentscheidung durch den drittgereihten Bieter keine Parteistellung, wenn er selbst keinen Nachprüfungsantrag eingebracht hat.
Der zweitgereihte Bieter ist nicht unmittelbar in seinen rechtlich geschützten Interessen nachteilig betroffen, weil durch die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung die Zuschlagschance des zweitgereihten Bieters wieder auflebt.
-
- Vukas, Anita
- Harrer, Martina
-
- Nachprüfungsverfahren
- § 8 AVG
- Parteistellung
- rechtlich geschütztes Interesse
- begründete Einwendungen
- § 324 BVergG
- RPA 2016, 221
- Zuschlagsentscheidung
- Vergaberecht
- BVwG, 08.04.2016, W131 2124211-1/4E, „Providerdienstleistungen Data Center & Backend-IT-Services (Los 2)“
- Beteiligte
- unmittelbare Betroffenheit
Der zweitgereihte Bieter hat bei der Anfechtung der Zuschlagsentscheidung durch den drittgereihten Bieter keine Parteistellung, wenn er selbst keinen Nachprüfungsantrag eingebracht hat.
Der zweitgereihte Bieter ist nicht unmittelbar in seinen rechtlich geschützten Interessen nachteilig betroffen, weil durch die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung die Zuschlagschance des zweitgereihten Bieters wieder auflebt.
- Vukas, Anita
- Harrer, Martina
- Nachprüfungsverfahren
- § 8 AVG
- Parteistellung
- rechtlich geschütztes Interesse
- begründete Einwendungen
- § 324 BVergG
- RPA 2016, 221
- Zuschlagsentscheidung
- Vergaberecht
- BVwG, 08.04.2016, W131 2124211-1/4E, „Providerdienstleistungen Data Center & Backend-IT-Services (Los 2)“
- Beteiligte
- unmittelbare Betroffenheit