Reduzierte Pauschalgebühren bei Anfechtung der Ausschreibungsunterlagen, wenn diese mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bereitgestellt werden
- Originalsprache: Deutsch
- RPABand 2016
- Judikatur, 3788 Wörter
- Seiten 211 -217
- https://doi.org/10.33196/rpa201604021101
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Der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind die Ausschreibungsunterlagen, sofern diese nicht im Internet bereitgestellt werden, gemäß § 109 Abs 3 BVergG beizufügen. Bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe und bei den Ausschreibungsunterlagen handelt es sich daher um eine Einheit. Die Ausschreibungsunterlagen können gemeinsam mit der gesondert anfechtbaren Entscheidung „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ angefochten werden.
Richtet sich ein Nachprüfungsantrag nicht nur förmlich sondern erkennbar auch nach seinem Inhalt und nach seiner Zielsetzung gegen die Ausschreibung (iSd § 2 Z 10 BVergG), so kommt einerseits der reduzierte Gebührensatz gemäß § 3 BVwG-PauschGebV Vergabe zur Anwendung und ist andererseits die besondere Frist für die Bekämpfung der Ausschreibung gemäß § 321 Abs 4 BVergG maßgeblich.
Anstelle der Nichtigerklärung der gesamten Ausschreibung kommt eine Streichung einzelner Bestimmungen dann nicht in Betracht, wenn danach kein Ausschreibungsgegenstand verbliebe, die Ausschreibung dadurch einen gänzlich anderen Inhalt bekäme oder ein anderer Bieterkreis angesprochen würde. Die Streichung einer Festlegung, welche dem Auftraggeber einen willkürlichen Gestaltungsspielraum einräumt, muss für sich genommen noch nicht dazu führen, dass ein anderer Bieterkreis angesprochen wird.
- Hofer, Kristina
- § 321 Abs 1 BVergG
- § 318 Abs 1 Z 4 BVergG
- § 291 BVergG
- Ausschreibung
- RPA 2016, 211
- § 318 Abs 1 Z 5 BVergG
- § 2 Abs 2 BVwG-PauschGebV Vergabe
- § 3 Abs 1 BVwG-PauschGebV Vergabe
- Anfechtungsgegenstand
- VwGH, 16.12.2015, Ra 2014/04/0045, „Digitale Funkgeräte für Blaulichtorganisationen“
- Nichtigerklärung der gesamten Ausschreibung
- Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichtes
- Nichtigerklärung einzelner Festlegungen einer Ausschreibung
- § 318 Abs 1 Z 1 BVergG
- Vergaberecht
- § 2 Abs 1 BVwG-PauschGebV Vergabe
- reduzierter Gebührensatz
- Aufforderung zur Angebotsabgabe
- § 325 BVergG
- § 321 Abs 4 BVergG
- Anfechtungsfrist
- § 3 Abs 2 BVwG-PauschGebV Vergabe
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