Kleinvieh macht auch Mist – Zum Kriterium der Zusammenarbeit bei einer öffentlich-öffentlichen Kooperation
- Originalsprache: Deutsch
- RPABand 20
- Judikatur, 1483 Wörter
- Seiten 378 -380
- https://doi.org/10.33196/rpa202006037801
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Art 12 Abs 4 lit a RL 2014/24/EU ist dahin auszulegen, dass nicht von einer Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Auftraggebern ausgegangen werden kann, wenn ein öffentlicher Auftraggeber, der in seinem Gebiet für eine im öffentlichen Interesse liegende Aufgabe verantwortlich ist, diese Aufgabe, die nach dem nationalen Recht allein ihm obliegt und für deren Erledigung mehrere Arbeitsgänge notwendig sind, nicht vollständig selbst erledigt, sondern einen anderen, von ihm unabhängigen öffentlichen Auftraggeber, der in seinem Gebiet ebenfalls für diese im öffentlichen Interesse liegende Aufgabe verantwortlich ist, damit beauftragt, gegen Entgelt einen der notwendigen Arbeitsgänge auszuführen.
- Ullreich, Stefan Mathias
- Reisinger, Stefan
- Pallitsch, Judith
- EuGH, 04.06.2020, C-429/19, „Remondis“
- Vergaberecht
- Öffentlich-öffentliche Kooperation
- RPA 2020, 378
- Art 12 Abs 4 lit a RL 2014/24/EU