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Trauner, Matthias

Versicherungsleistung und Maklerprovisionsleistung durch Auftragnehmer („Kostenüberwälzung“), Bereitstellung der Ausschreibungsunterlagen

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Die Provision für den Makler stellt an sich keinen Anwendungsfall des § 89 BVergG 2018 dar und ist insofern nachvollziehbar, als bei einer ausgeschriebenen Versicherungsleistung die Provision dann eben auf den Gewinner der Ausschreibung überwälzt wird.

  • Trauner, Matthias
  • RPA 2020, 364
  • § 89 BVergG
  • LVwG Steiermark, 03.06.2020, LVwG 44.20-3053/2019-14, „Versicherungsleistungen Marktgemeinde XY“
  • „Kostenüberwälzung“
  • Kostenlosigkeit und Zugang zur Ausschreibung
  • § 20 BVergG
  • Vergaberecht
  • Grundsätze der Auftragsvergabe

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