Versicherungsleistung und Maklerprovisionsleistung durch Auftragnehmer („Kostenüberwälzung“), Bereitstellung der Ausschreibungsunterlagen
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- RPABand 20
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 831 Wörter, Seiten 364-365
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Die Provision für den Makler stellt an sich keinen Anwendungsfall des § 89 BVergG 2018 dar und ist insofern nachvollziehbar, als bei einer ausgeschriebenen Versicherungsleistung die Provision dann eben auf den Gewinner der Ausschreibung überwälzt wird.
- Trauner, Matthias
- RPA 2020, 364
- § 89 BVergG
- LVwG Steiermark, 03.06.2020, LVwG 44.20-3053/2019-14, „Versicherungsleistungen Marktgemeinde XY“
- „Kostenüberwälzung“
- Kostenlosigkeit und Zugang zur Ausschreibung
- § 20 BVergG
- Vergaberecht
- Grundsätze der Auftragsvergabe