Zum Hauptinhalt springen
Lehner, Beatrix

Ohne Aufforderung auch keine Unterlassung

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Eine Aufforderung zur Mängelbehebung muss klar formuliert sein und den zu behebenden Mangel konkret und präzise beschreiben.

Eine Behebung von Mängeln im Angebot ist nur dann zulässig, wenn dadurch für den betreffender Bieter kein materieller Wettbewerbsvorteil eintritt.

  • Lehner, Beatrix
  • Behebung von Angebotsmängeln
  • § 2 Z 15 BVergG
  • § 78 Abs 1 BVergG
  • Rahmenvereinbarung
  • BVwG, 10.07.2020, W139 2228671-2, „Reinigungsleistungen Wien V und steirische Schulen“
  • § 82 BVergG
  • § 2 BVergG
  • Offenes Verfahren
  • § 20 Abs 1 BVergG
  • Ausscheidensentscheidung
  • § 141 Abs 1 Z 2 BVergG
  • Vergaberecht
  • RPA 2020, 350
  • § 141 Abs 1 Z 7 BVergG
  • § 79 BVergG

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!