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Heft 6, Dezember 2020, Band 20
Lehner, Beatrix
Ohne Aufforderung auch keine Unterlassung
eJournal-Artikel
- Originalsprache: Deutsch
- RPA Band 20
- Judikatur, 5405 Wörter
- Seiten 350-358
- https://doi.org/10.33196/rpa202006035001
20,00 €
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Eine Aufforderung zur Mängelbehebung muss klar formuliert sein und den zu behebenden Mangel konkret und präzise beschreiben.
Eine Behebung von Mängeln im Angebot ist nur dann zulässig, wenn dadurch für den betreffender Bieter kein materieller Wettbewerbsvorteil eintritt.
- Lehner, Beatrix
- Behebung von Angebotsmängeln
- § 2 Z 15 BVergG
- § 78 Abs 1 BVergG
- Rahmenvereinbarung
- BVwG, 10.07.2020, W139 2228671-2, „Reinigungsleistungen Wien V und steirische Schulen“
- § 82 BVergG
- § 2 BVergG
- Offenes Verfahren
- § 20 Abs 1 BVergG
- Ausscheidensentscheidung
- § 141 Abs 1 Z 2 BVergG
- Vergaberecht
- RPA 2020, 350
- § 141 Abs 1 Z 7 BVergG
- § 79 BVergG