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Ohne Aufforderung auch keine Unterlassung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
RPABand 20
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
5405 Wörter, Seiten 350-358

20,00 €

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Eine Aufforderung zur Mängelbehebung muss klar formuliert sein und den zu behebenden Mangel konkret und präzise beschreiben.

Eine Behebung von Mängeln im Angebot ist nur dann zulässig, wenn dadurch für den betreffender Bieter kein materieller Wettbewerbsvorteil eintritt.

  • Lehner, Beatrix
  • Behebung von Angebotsmängeln
  • § 2 Z 15 BVergG
  • § 78 Abs 1 BVergG
  • Rahmenvereinbarung
  • BVwG, 10.07.2020, W139 2228671-2, „Reinigungsleistungen Wien V und steirische Schulen“
  • § 82 BVergG
  • § 2 BVergG
  • Offenes Verfahren
  • § 20 Abs 1 BVergG
  • Ausscheidensentscheidung
  • § 141 Abs 1 Z 2 BVergG
  • Vergaberecht
  • RPA 2020, 350
  • § 141 Abs 1 Z 7 BVergG
  • § 79 BVergG

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