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Kündigungsgrund der Nichtbenützung bei Anmietung benachbarter Wohnungen
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 27
- Rechtsprechung, 636 Wörter
- Seiten 46-47
- https://doi.org/10.33196/wobl201402004602
30,00 €
inkl MwStDie regelmäßige Verwendung zu Wohnzwecken iSd Kündigungsgrundes nach § 30 Abs 2 Z 6 MRG setzt zwar grundsätzlich voraus, dass die aufgekündigte Wohnung vom Gekündigten wenigstens während eines beträchtlichen Zeitraums im Jahr (bzw einige Tage in der Woche) als Mittelpunkt seiner Lebensführung benützt wird. Werden aber zwei unmittelbar benachbarte Wohnungen gemeinsam bewirtschaftet, ist es unerheblich, in welcher Wohnung der Schwerpunkt der Wirtschaftsführung liegt (hier: aufgekündigte Wohnung wird vornehmlich für Arbeits- sowie Freizeitzwecke, fallweise zum Nächtigen, zur Aufbewahrung von Lebensmitteln, Kleidungsstücken und Gegenständen verwendet).
- LGZ Wien, 40 R 140/13d
- § 30 Abs 2 Z 6 MRG
- Miet- und Wohnrecht
- WOBL-Slg 2014/13
- OGH, 06.11.2013, 5 Ob 187/13f, Zurückweisung der außerordentlichen Revision