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wohnrechtliche blätter

Heft 2, Februar 2014, Band 27

Fellner, Karl-​Werner

Zurückweisung des Antrags auf Aufhebung des § 60 Abs 2 JN und § 15 Abs 1 GGG betreffend Bewertung von Liegenschaften mit dem Dreifachen des Einheitswertes mangels Präjudizialität

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Bei nicht in Geld bestehenden Streitgegenständen ist der Kläger nach § 56 Abs 2 JN grundsätzlich verpflichtet, den Streitgegenstand in der Klage selbst zu bewerten und die Höhe seines Interesses anzugeben. Diese Bewertung ist nach § 60 Abs 4 JN grundsätzlich für das Gericht und den Gegner bindend. Daraus folgt, dass im Anlassfall weder § 60 Abs 2 JN noch § 15 Abs 1 GGG denkmöglich präjudiziell sind.

  • Fellner, Karl-Werner
  • VfGH, 12.12.2013, G 60/2013
  • WOBL-Slg 2014/20
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 60 Abs 2 JN
  • § 15 Abs 1 GGG

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