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Zurückweisung des Antrags auf Aufhebung des § 60 Abs 2 JN und § 15 Abs 1 GGG betreffend Bewertung von Liegenschaften mit dem Dreifachen des Einheitswertes mangels Präjudizialität
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 27
- Rechtsprechung, 1447 Wörter
- Seiten 63-64
- https://doi.org/10.33196/wobl201402006301
30,00 €
inkl MwStBei nicht in Geld bestehenden Streitgegenständen ist der Kläger nach § 56 Abs 2 JN grundsätzlich verpflichtet, den Streitgegenstand in der Klage selbst zu bewerten und die Höhe seines Interesses anzugeben. Diese Bewertung ist nach § 60 Abs 4 JN grundsätzlich für das Gericht und den Gegner bindend. Daraus folgt, dass im Anlassfall weder § 60 Abs 2 JN noch § 15 Abs 1 GGG denkmöglich präjudiziell sind.
- Fellner, Karl-Werner
- VfGH, 12.12.2013, G 60/2013
- WOBL-Slg 2014/20
- Miet- und Wohnrecht
- § 60 Abs 2 JN
- § 15 Abs 1 GGG