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Luftwärmepumpe; bewilligungspflichtige Maßnahmen; technische Einrichtungen von Bauten; Zubau; Parteistellung der Nachbarn

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Im Bewilligungsverfahren über eine an der Gebäudefront nachträglich angebrachte Luftwärmepumpe kommt Nachbarn Parteistellung zu, weil es sich dabei nicht nur um eine „technische Einrichtung“, sondern auch um einen „Zubau“ handelt.

  • BBL-Slg 2018/126
  • § 2 Abs 1 Z 1 sbg BauPolG
  • technische Einrichtungen von Bauten
  • § 2 Abs 1 Z 2 sbg BauPolG
  • § 7 Abs 1 Z 1 lit a sbg BauPolG
  • bewilligungspflichtige Maßnahmen
  • Parteistellung der Nachbarn
  • Baurecht
  • Luftwärmepumpe
  • Zubau
  • VwGH, 28.02.2018, Ra 2015/06/0093

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