


Luftwärmepumpe; bewilligungspflichtige Maßnahmen; technische Einrichtungen von Bauten; Zubau; Parteistellung der Nachbarn
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 21
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 736 Wörter, Seiten 148-149
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Im Bewilligungsverfahren über eine an der Gebäudefront nachträglich angebrachte Luftwärmepumpe kommt Nachbarn Parteistellung zu, weil es sich dabei nicht nur um eine „technische Einrichtung“, sondern auch um einen „Zubau“ handelt.
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- BBL-Slg 2018/126
- § 2 Abs 1 Z 1 sbg BauPolG
- technische Einrichtungen von Bauten
- § 2 Abs 1 Z 2 sbg BauPolG
- § 7 Abs 1 Z 1 lit a sbg BauPolG
- bewilligungspflichtige Maßnahmen
- Parteistellung der Nachbarn
- Baurecht
- Luftwärmepumpe
- Zubau
- VwGH, 28.02.2018, Ra 2015/06/0093
Im Bewilligungsverfahren über eine an der Gebäudefront nachträglich angebrachte Luftwärmepumpe kommt Nachbarn Parteistellung zu, weil es sich dabei nicht nur um eine „technische Einrichtung“, sondern auch um einen „Zubau“ handelt.
- BBL-Slg 2018/126
- § 2 Abs 1 Z 1 sbg BauPolG
- technische Einrichtungen von Bauten
- § 2 Abs 1 Z 2 sbg BauPolG
- § 7 Abs 1 Z 1 lit a sbg BauPolG
- bewilligungspflichtige Maßnahmen
- Parteistellung der Nachbarn
- Baurecht
- Luftwärmepumpe
- Zubau
- VwGH, 28.02.2018, Ra 2015/06/0093