


Zusatzaufträge auf Baustelle; Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz; Rücktritt
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 21
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1030 Wörter, Seiten 154-156
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Sind außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers erteilte Zusatzaufträge nach dem Willen der Parteien keine gesonderten Verträge, sondern nur die Konkretisierung eines einheitlichen Vertrages, steht dem Verbraucher kein Rücktrittsrecht zu.
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- Rücktritt
- Zusatzaufträge auf Baustelle
- § 13 FAGG
- § 1 FAGG
- BBL-Slg 2018/136
- Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz
- Baurecht
- OGH, 20.02.2018, 4 Ob 28/18y
Sind außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers erteilte Zusatzaufträge nach dem Willen der Parteien keine gesonderten Verträge, sondern nur die Konkretisierung eines einheitlichen Vertrages, steht dem Verbraucher kein Rücktrittsrecht zu.
- Rücktritt
- Zusatzaufträge auf Baustelle
- § 13 FAGG
- § 1 FAGG
- BBL-Slg 2018/136
- Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz
- Baurecht
- OGH, 20.02.2018, 4 Ob 28/18y