Mehrere Bieter - eine Unterschrift - Ausschluss aus dem Vergabeverfahren?
- Originalsprache: Deutsch
- RPABand 18
- Judikatur, 3251 Wörter
- Seiten 180 -185
- https://doi.org/10.33196/rpa201803018001
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Die aus den Art 49 und 56 AEUV folgenden und in Art 2 der RL 2004/18/EG genannten Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung sind dahin auszulegen, dass sie der Regelung eines Mitgliedstaats wie der im Ausgangsverfahren fraglichen nicht entgegenstehen, wonach zwei „syndicates“, die Mitglieder von Lloyd’s of London sind, nicht allein deshalb von der Teilnahme an ein und demselben öffentlichen Versicherungsdienstleistungsauftrag ausgeschlossen werden können, weil ihre Angebote jeweils vom Generalvertreter von Lloyd’s für diesen Mitgliedstaat unterzeichnet wurden, sie hingegen ausgeschlossen werden können, wenn sich aufgrund eindeutiger Anhaltspunkte ergibt, dass ihre Angebote nicht unabhängig erstellt wurden.
- Makarius, Ingrid
- Tilzer, Markus
- Unabhängigkeit
- Ausschluss von Angeboten
- Compliance
- EuGH, 08.02.2017, C-144/17, „Lloyd´s“
- Art 49 AEUV
- Prüfung
- Wettbewerbsgrundsatz
- Aufklärung
- Wettbewerb
- Art 45 RL 2004/18/EG
- Chinese Wall
- Automatischer Ausschluss
- Art 56 AEUV
- RPA 2018, 180
- Gleichbehandlung
- Mehrfachbeteiligung
- Beeinflussung
- Vergaberecht
- Angebotserstellung
- Transparenz
- Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
- Art 2 RL 2004/18/EG
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