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Zur ausreichenden Dokumentation von Zuschlagskriterien
- Originalsprache: Deutsch
- RPA Band 18
- Judikatur, 2326 Wörter
- Seiten 170-173
- https://doi.org/10.33196/rpa201803017001
20,00 €
inkl MwStZuschlagskriterien müssen transparent und ausreichend dokumentiert aus den Ausschreibungsunterlagen hervorgehen, damit sichergestellt wird, dass eine willkürliche Handhabung der Punktevergabe unterbunden wird und alle Bieter bei der Erstellung ihrer Angebote über die gleichen Chancen verfügen.
Eine fehlende Dokumentation der Berechnung des Standardhonorars und des Preisbandes in den Ausschreibungsunterlagen führt dazu, dass eine für die Bieter und die Nachprüfungsinstanz objektiv nachvollziehbare Grundlage für die Bewertung der Angebote in Bezug auf das Preiskriterium fehlt. Dies macht eine gerichtliche Nachprüfung, ob die Vergabegrundsätze – insbesondere der Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter – eingehalten wurden unmöglich.
- Breitenfeld, Michael
- § 271 Abs 2 BVergG
- LVwG Vorarlberg, 29.01.2018, LVwG-314-12/2017-R5LVwG-314-13/2017-R5LVwG-314-14/2017-R5, „Ziviltechnikerleistungen im Wasserbau“
- Preiskriterium
- RPA 2018, 170
- Vergabe
- Berechnung Preisband
- Vergaberecht
- § 187 Abs 1 BVergG
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