


Mindestschriftgröße für transparente AGB-Gestaltung.
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 66
- Inhalt:
- Rechtsprechung des OGH
- Umfang:
- 504 Wörter, Seiten 590-590
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§ 6 KSchG. Das Transparenzgebot verlangt eine auch drucktechnisch und optisch deutliche Gestaltung. Bei einer Schriftgröße von unter 6 pt ist Intransparenz zu vermuten, sofern nicht andere Komponenten dieses Defizit ausgleichen wie bspw Fettdruck.
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- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
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- OGH, 28.02.2018, 6 Ob 203/17x
- oeba-Slg 2018/2492
§ 6 KSchG. Das Transparenzgebot verlangt eine auch drucktechnisch und optisch deutliche Gestaltung. Bei einer Schriftgröße von unter 6 pt ist Intransparenz zu vermuten, sofern nicht andere Komponenten dieses Defizit ausgleichen wie bspw Fettdruck.
- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
- OGH, 28.02.2018, 6 Ob 203/17x
- oeba-Slg 2018/2492