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Bollenberger, Raimund/​Kellner, Markus

Mindestschriftgröße für transparente AGB-Gestaltung.

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§ 6 KSchG. Das Transparenzgebot verlangt eine auch drucktechnisch und optisch deutliche Gestaltung. Bei einer Schriftgröße von unter 6 pt ist Intransparenz zu vermuten, sofern nicht andere Komponenten dieses Defizit ausgleichen wie bspw Fettdruck.

  • Bollenberger, Raimund
  • Kellner, Markus
  • OGH, 28.02.2018, 6 Ob 203/17x
  • oeba-Slg 2018/2492

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