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Bollenberger, Raimund/​Kellner, Markus

Schadenersatzansprüche der finanzierenden Bank gegen den schlechtgläubigen Käufer von Vorbehaltsgut.

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§§ 367, 863, 1052, 1295 ABGB. Ein erst nach Übergabe der Kaufsache an den Käufer vereinbarter Eigentumsvorbehalt ist unwirksam.

Ist allen Beteiligten klar, dass der Kauf durch eine Bank finanziert werden soll, ist iA die schlüssige Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts anzunehmen.

Beim Erwerb von Gegenständen, die häufig unter Eigentumsvorbehalt stehen und nicht im ordentlichen Geschäftsbetrieb verkauft werden, wie etwa Anlagevermögen, sind an die Nachforschungspflichten des Käufers strenge Anforderungen zu stellen; er darf sich nicht allein auf die Zusicherung des Verkäufers verlassen. Gutgläubiger Eigentumserwerb scheidet schon bei leichter Fahrlässigkeit aus.

Wird Vorbehaltsgut schlechtgläubig erworben und weiterveräußert, steht dem Vorbehaltsverkäufer auch ohne Rücktritt vom Vertrag ein auf Wertersatz gerichteter Schadenersatzanspruch zu, wenn der Kaufpreis beim ursprünglichen Käufer nicht einbringlich ist. Dass der Kaufpreis beim ursprünglichen Käufer einbringlich wäre, müsste der Schädiger behaupten und beweisen.

  • Bollenberger, Raimund
  • Kellner, Markus
  • oeba-Slg 2018/2493
  • OGH, 23.01.2018, 4 Ob 4/18v

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