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(Nunmehr) Unwiderlegliche Vermutung der Gemeingefahr bei Brandstiftung ohne Einwilligung
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 143
- Rechtsprechung, 3555 Wörter
- Seiten 538-541
- https://doi.org/10.33196/jbl202108053801
30,00 €
inkl MwStBrandstiftung nach § 169 Abs 1 StGB stellt eine Kombination aus abstraktem Gefährdungsdelikt und Erfolgsdelikt dar. Bei Verwirklichung der ausdrücklich normierten Tatbestandsmerkmale des § 169 Abs 1 StGB wird die Gemeingefährdung ex lege unwiderleglich vermutet. Die Feuersbrunst, das Erfolgselement, ist ein ausgedehnter, mit gewöhnlichen Mitteln nicht mehr beherrschbarer Brand gleich einer entfesselten Naturgewalt, der Eigentum in großem Ausmaß erfasst.
- Tipold, Alexander
- § 169 Abs 1 StGB
- Öffentliches Recht
- LG Korneuburg, 16.01.2020, 612 Hv 17/19k
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- OGH, 22.10.2020, 13 Os 24/20h
- Zivilverfahrensrecht
- JBL 2021, 538
- Arbeitsrecht
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