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Unbefristete Hinzurechnung von Schenkungen bei abstrakter Pflichtteilsberechtigung; Rechenmethode
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 143
- Rechtsprechung, 1018 Wörter
- Seiten 520-521
- https://doi.org/10.33196/jbl202108052001
30,00 €
inkl MwStEine Schenkung nach § 783 Abs 1 S 1 ABGB nF ist dann unbefristet hinzuzurechnen, wenn der Beschenkte sowohl im Zeitpunkt der Schenkung als auch im Zeitpunkt des Todes des Erblassers zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten (§ 757 ABGB) gehörte. Im Gegensatz zum alten Recht kommt es dafür generell nur mehr auf die abstrakte Pflichtteilsberechtigung des Beschenkten an.
Nach § 787 Abs 1 ABGB nF ist eine Schenkung der Verlassenschaft rechnerisch hinzuzuschlagen. Von der dadurch vergrößerten Verlassenschaft sind die Pflichtteile zu ermitteln. Auch zur Ermittlung des Fehlbetrags nach § 789 ABGB ist für die Hinzurechnung von Schenkungen diese Rechenmethode heranzuziehen.
- OGH, 28.01.2021, 2 Ob 166/20f
- JBL 2021, 520
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- LG Linz, 17.03.2020, 1 Cg 103/19s
- § 783 ABGB
- OLG Linz, 22.06.2020, 4 R 77/20a
- Zivilverfahrensrecht
- § 787 ABGB
- § 789 ABGB
- Arbeitsrecht
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