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Zeitschrift für Informationsrecht
Heft 3, September 2016, Band 2016
OGH: Veröffentlichung des Fotos eines nachgebauten Möbelstücks auf Website kann Urheberrechte des Möbelherstellers verletzen
- Originalsprache: Deutsch
- ZIIR Band 2016
- Judikatur, 4656 Wörter
- Seiten 331-338
- https://doi.org/10.33196/ziir201603033101
20,00 €
inkl MwStIm Sinn der Europäischen Rsp zu Art 4 Abs 1 RL 2001/29/EG setzt ein Verbreiten gemäß § 16 UrhG einen Eigentumsübergang voraus. Folglich stellen weder der bloße Umstand, dass der Öffentlichkeit der Gebrauch von Werkstücken eines urheberrechtlich geschützten Werks ermöglicht wird, noch der Umstand, dass diese Werkstücke öffentlich gezeigt werden, ohne dass die Möglichkeit zur Benutzung der Werkstücke eingeräumt wird, eine solche Verbreitungsform dar.
Das Zurverfügungstellungsrecht nach § 18a UrhG ist nicht auf bestimmte Werkkategorien beschränkt. Dass es sich bei den im Internet gezeigten Möbelstücken um Nachahmungen und nicht um das Originalwerk handelte, schließt eine Verletzung nach § 18a UrhG nicht aus.
Die Berechtigung einer Urteilsveröffentlichung nach § 85 UrhG hängt davon ab, ob ein schutzwürdiges Interesse der klagenden Partei an der Aufklärung des Publikums im begehrten Ausmaß besteht; die Veröffentlichung auf der Website der beklagten Hotelbetreiberin ist demnach geboten, weil das Zuverfügungstellungsrecht dort verletzt wurde. Auch gegen eine zusätzliche Veröffentlichung in einem Hotelfachmagazin bestehen keine Bedenken, werden doch viele Nutzer der Website häufig nicht auf die Internetseiten der beklagten Partei zurückkehren. Eine Veröffentlichung in einer Samstag-Ausgabe der „KRONEN ZEITUNG“ ist bei der fotografischen Darstellung von Möbelstücken im Internet idR überschießend.
Ein Rechnungslegungsbegehren nach § 87a UrhG ist nur berechtigt, soweit die Zahlungsansprüche, zu deren Bezifferung es dient, aus dem Vorbringen des Klägers und dem festgestellten Sachverhalt zumindest dem Grunde nach abzuleiten sind.
Wurde die Einrede der Verjährung urheberrechtlicher Ansprüche in der Berufung nicht aufrechterhalten, so kann darauf im Rechtsmittelverfahren unter dem Gesichtspunkt der unrichtigen rechtlichen Beurteilung nicht mehr Bedacht genommen werden.
Redaktionelle Leitsätze
- Thiele, Clemens
- Fotodarstellung auf Website
- Online-Werbung
- Urheberrechtschutz
- Art 3 Abs 1
- Urteilsveröffentlichung, im Internet
- § 16 UrhG
- Möbelnachbau
- Art 4 RL 2001/29/EG (InfoSoc-RL)
- ZIIR 2016, 331
- Talionsprinzip++
- OGH, 20.04.2016, 4 Ob 61/16y, Möbelstücke II
- Medienrecht
- § 54 Abs 1 Z 2 UrhG
- § 54 Abs 1 Z 5 UrhG
- Zurverfügungstellungsrecht, Eingriff ins
- § 18a UrhG
- Rechnungslegung
- § 54 Abs 1 Z 1 UrhG
- Katalogfreiheit, keine
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