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Potentielle Änderung des Bieterkreises erfordert ein neuerliches ordentliches Vergabeverfahren
- Originalsprache: Deutsch
- RPA Band 2015
- Judikatur, 3138 Wörter
- Seiten 173-177
- https://doi.org/10.33196/rpa201503017301
20,00 €
inkl MwStDas Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung nach erfolglosem ordentlichen Verfahren ist nicht zulässig, wenn ein anderer Bieterkreis angesprochen werden könnte.
Ein Aufweichen der Eignungskriterien ist jedenfalls eine wesentliche Änderung der Ausschreibungsbestimmungen.
- Lehner, Beatrix
- § 30 Abs 2 Z 1 BVergG
- wesentliche Änderung
- § 141 Z 1 BVergG
- § 334 Abs 2 BVergG
- § 141 Z 2 BVergG
- BVwG, 12.01.2015, W134 2014375-1, „Albertina – Unterstützung des Sicherheitsdienstes“
- Nichtprioritäre Dienstleistung
- § 334 Abs 5 BVergG
- Vergaberecht
- potentiell anderer Interessentenkreis
- Nichtigerklärung eines Vertrages.
- Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung
- RPA 2015, 173
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