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Scheinbestellung zum gewerberechtlichen und handelsrechtlichen Geschäftsführer

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Eine Vereinbarung, eine Gewerbeberechtigung ohne tatsächliche Betätigung im Geschäftsbetrieb „zur Verfügung zu stellen“, ist nichtig.

Daran ändert auch die pro forma-Bestellung zum handelsrechtlichen Geschäftsführer und die gleichzeige Beauftragung mit der Erbringung von Werkleistungen nichts.

  • § 879 ABGB
  • Scheinbestellung
  • Gesellschaftsrecht
  • GES 2023, 32
  • OGH, 18.11.2022, 6 Ob 182/22s
  • § 39 GewO
  • Gewerberechtlicher Geschäftsführer

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