


Stopp-Loss-Order: keine Haftung der Bank für Slippage Risiko.
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 66
- Inhalt:
- Rechtsprechung des OGH
- Umfang:
- 582 Wörter, Seiten 68-68
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§§ 914, 988, 1299 ABGB; § 502 ZPO. Dass es nach der Durchführung einer Stop-Loss-Order wieder zu einer Kurserholung kommen kann, die - ex-post betrachtet - ein Zuwarten hätte sinnvoll erscheinen lassen, macht ein solches Sicherungsmittel für FX-Kredite ex ante nicht generell untauglich.
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- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
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- OGH, 21.09.2017, 7 Ob 28/17v
- oeba-Slg 2018/2425
§§ 914, 988, 1299 ABGB; § 502 ZPO. Dass es nach der Durchführung einer Stop-Loss-Order wieder zu einer Kurserholung kommen kann, die - ex-post betrachtet - ein Zuwarten hätte sinnvoll erscheinen lassen, macht ein solches Sicherungsmittel für FX-Kredite ex ante nicht generell untauglich.
- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
- OGH, 21.09.2017, 7 Ob 28/17v
- oeba-Slg 2018/2425