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Bollenberger, Raimund/​Kellner, Markus

Stopp-Loss-Order: keine Haftung der Bank für Slippage Risiko.

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§§ 914, 988, 1299 ABGB; § 502 ZPO. Dass es nach der Durchführung einer Stop-Loss-Order wieder zu einer Kurserholung kommen kann, die - ex-post betrachtet - ein Zuwarten hätte sinnvoll erscheinen lassen, macht ein solches Sicherungsmittel für FX-Kredite ex ante nicht generell untauglich.

  • Bollenberger, Raimund
  • Kellner, Markus
  • OGH, 21.09.2017, 7 Ob 28/17v
  • oeba-Slg 2018/2425

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