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Stöger, Karl

VwGH legt dem EuGH Frage zur Vereinbarkeit der Stabilitätsabgabe für Kreditinstitute mit dem Unionsrecht vor.

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StabilitätsabgabeG (StabAbgG), Art 56 AEUV, Art 63 AEUV

Dem EuGH wird gemäß Art 267 AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Widerspricht eine Regelung, die eine Abgabe von der Bilanzsumme der Kreditinstitute vorsieht, der Dienstleistungsfreiheit nach Art 56 ff AEUV und/oder der Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit nach Art 63 AEUV, wenn ein Kreditinstitut mit Sitz in Österreich für Bankgeschäfte mit Kunden in der übrigen Europäischen Union zur Entrichtung der Abgabe herangezogen wird, während dies auf ein Kreditinstitut mit Sitz in Österreich, das solche Geschäfte als Gruppenspitze einer Kreditinstitutsgruppe über ein gruppenzugehöriges Kreditinstitut mit Sitz in der übrigen Europäischen Union tätigt, dessen Bilanz wegen der Gruppenzugehörigkeit mit der Bilanz des als Gruppenspitze fungierenden Kreditinstituts zu konsolidieren ist, nicht zutrifft, weil die Abgabe von der unkonsolidierten (nicht in einen Konzernabschluss einbezogenen) Bilanzsumme zu entrichten ist?

  • Stöger, Karl
  • VwGH, 18.10.2017, Ro 2016/13/0012, EU 2017/0008-1
  • oeba-Slg 2018/222

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