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Zeitschrift für Vergaberecht

Heft 1, Februar 2015, Band 2015

Arztmann, Franz Josef

Transportstrecke für Asphalttransporte ist rechtskonformes Zuschlags- und Musskriterium

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In den Ausschreibungsunterlagen findet sich der Hinweis, dass Angebote bei einer Transportweite von Asphalt über 80 km zwingend ausgeschieden werden. Diesbezüglich handelt es sich um ein Musskriterium. Aus vergaberechtlicher Sicht spricht nichts dagegen, dass der Auftraggeber Musskriterien definiert, sofern deren Festlegung sachlich gerechtfertigt ist.

Die Grenze der Freiheit des Auftraggebers für die Formulierung von zwingend zu erfüllenden Anforderungen (sogenannten Muss-Anforderungen) wird dann erreicht, wenn sie ungerechtfertigte Bedingungen ergeben, die den Grundsätzen des Vergaberechtes entgegenstehen. Zumal sich das vom Auftraggeber gewählte Musskriterium einer Transportweite von maximal 80 km aus Punkt 4.6 der RVS 08.16.01 ergibt, spricht aus vergaberechtlicher Sicht auch nichts dagegen, eine Mindestanforderung als Musskriterium festzulegen und eine Übererfüllung der Kriterien im Rahmen der Zuschlagskriterien zu berücksichtigen.

Dieses Zuschlagskriterium steht jedenfalls in direktem Zusammenhang mit dem ausschreibungsgegenständlichen Leistungsbild, zumal die Lieferung von bituminösen Trag- und Deckenschichten auftragsgegenständlich ist. Den Vorgaben des § 19 Abs 5 BVergG entsprechend, kann der Grundsatz der Umweltgerechtheit auch im Rahmen der Zuschlagserteilung auf Basis konkreter Zuschlagskriterien berücksichtigt werden. Gegen die Wahl eines solchen Zuschlagskriteriums mit ökologischem Bezug spricht aus vergaberechtlicher Sicht nichts.

  • Arztmann, Franz Josef
  • § 19 Abs 1 BVergG
  • § 19 Abs 3 BVergG
  • Umweltgerechtheit der Leistung.
  • § 2 Z 20 lit d BVergG
  • § 2 Z 20 lit c BVergG
  • RPA 2015, 37
  • § 19 Abs 5 BVergG
  • Vergaberecht
  • Musskriterien
  • Eignungs- und Zuschlagskriterien
  • BVwG, 25.07.2014, W138 2008703-2/14E, „Asphalttransporte“

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