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Heid, Stephan/​Hofbauer, Berthold

Über die Bestimmtheit von Eignungskriterien und die vergaberechtliche Qualifikation des Universaldienstbetreibers gemäß Postmarktgesetz

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Die Eignung muss bei einem zweistufigen Vergabeverfahren bereits in der ersten Stufe geprüft werden. Aus diesem Grund müssen auch die Eignungsanforderungen bereits in der ersten Verfahrensstufe hinreichend bestimmt bekannt gegeben werden.

Bloße „nicht einschränkende“ Eignungsanforderungen sind nicht unklar.

Die Zustellung von behördlichen Dokumenten hat gemäß § 3 ZustG durch einen Zustelldienst zu erfolgen. Bei einem Zustelldienst in diesem Sinne hat es sich nach § 2 Z 7 ZustG um einen Universaldienstbetreiber gemäß § 3 Z 4 PMG zu handeln. Aus der Verpflichtung zum Universaldienstbetreiber kann kein Ausschließlichkeitsrecht gemäß § 30 BVergG 2006 abgeleitet werden.

§ 30 Abs 2 Z 2 BVergG 2006 sieht vor, dass bei Vorliegen von Ausschließlichkeitsrechten ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung von der Auftraggeberin gewählt werden kann aber nicht muss.

  • Heid, Stephan
  • Hofbauer, Berthold
  • Ausschließlichkeitsrechte
  • Kontrahierungszwang
  • § 12 Abs 1 Postmarktgesetz
  • § 10 Z 6 BVergG
  • Universaldienstbetreiber am Postmarkt
  • § 11 Abs 1 ZustG
  • § 32 S.VKG
  • RPA 2021, 51
  • § 3 Z 4 Postmarktgesetz
  • Vergaberecht
  • LVwG Salzburg, 17.07.2020, 405-5/67/1/18-2020, „Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung im Oberschwellenbereich über Postdienstleistungen im Ausland Feststellungsverfahren gemäß S.VKG 2007“
  • § 30 Abs 2 Z 2 BVergG

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