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Verstoß gegen die Informationspflicht des Maklers
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 28
- Rechtsprechung, 1506 Wörter
- Seiten 127-129
- https://doi.org/10.33196/wobl201504012701
30,00 €
inkl MwStDie Informationspflicht des Maklers verfolgt den Zweck, den Auftraggeber über alle für die Willensbildung bei Erstellung des Kaufanbots entscheidenden Umstände in Kenntnis zu setzen. Unklarheiten über das Bestehen einer Bau- bzw Benützungsbewilligung zählen zu jenen Umständen, die für den Abschluss eines Immobiliengeschäfts wesentlich sind. Dass der Makler den Käufer ungeachtet objektiver Anhaltspunkte darüber nicht bereits vor dessen Anbotlegung aufklärt, begründet daher einen Verstoß gegen die Informationspflichten aus dem Maklervertrag. Ein Mitwirken des Maklers am eigentlichen Abschluss des Vertrags ist zur Einhaltung der Pflichten nicht erforderlich.
- Limberg, Clemens
- OLG Graz, 7 R 46/13h
- § 29 HVertrG
- § 5 HVertrG
- § 2 ImmMV
- Miet- und Wohnrecht
- § 3 MaklerG
- WOBL-Slg 2015/51
- LGZ Graz, 16 Cg 188/10t
- OGH, 22.05.2014, 1 Ob 28/14w, Zurückweisung der Revision
- § 2 HVertrG
- § 3 ImmMV
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