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Wohnungsgebrauchsrecht

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An ideellen Teilen einer Liegenschaft kann grundsätzlich keine Dienstbarkeit des Wohnungsgebrauchsrechts begründet werden. Das WE nach § 2 Abs 1 WEG 2002 räumt dem Miteigentümer einer Liegenschaft aber das dingliche Recht ein, ein bestimmtes WE-Objekt ausschließlich zu nutzen und allein darüber zu verfügen. Daher ist anerkannt, dass an den Miteigentumsanteilen, mit welchen das ausschließliche Nutzungsrecht an einem bestimmten WE-Objekt verbunden ist, die Dienstbarkeit des Wohnungsgebrauchsrechts begründet werden kann.

Aus § 3 Abs 1 GBG wird abgeleitet, dass Belastungen auf den ganzen Grundbuchskörper einzutragen sind. Für die Einverleibung des Wohnungsgebrauchsrechts an einer Eigentumswohnung muss sich die Eintragung daher auf den ganzen Mindestanteil erstrecken

  • § 521 ABGB
  • § 2 Abs 1 WEG
  • WOBL-Slg 2014/90
  • OGH, 20.09.2013, 5 Ob 113/13y
  • Miet- und Wohnrecht
  • BG Montafon, TZ 365/2013
  • LG Feldkirch, AZ 2 R 88/13a
  • § 3 Abs 1 GBG

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