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Bollenberger, Raimund/​Kellner, Markus

Zur Insolvenzanfechtung bei bloß einem einzelnen Insolvenzgläubiger.

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§ 8 aufO; §§ 27, 28 IO. Die Bestimmungen der §§ 27 und 28 IO sprechen zwar von „den Gläubigern“ im Plural, doch genügt der Vorsatz des späteren Schuldners, auch nur einen einzelnen Gläubiger zu benachteiligen.

In der Insolvenz mit bloß einem einzelnen Gläubiger kann der Anfechtungsgegner ausnahmsweise die Berechtigung dessen Forderung bestreiten, mag sie auch unter den Insolvenzverwaltern niemand bestritten haben.

  • Bollenberger, Raimund
  • Kellner, Markus
  • OGH, 25.10.2017, 3 Ob 182/17m
  • oeba-Slg 2018/2452

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