


Zur internationalen Zuständigkeit bei Einlagenrückgewähr
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 68
- Inhalt:
- Rechtsprechung des OGH
- Umfang:
- 2869 Wörter, Seiten 587-589
20,00 €
inkl MwSt




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Art 7 EuGVVO; Art 3 EuInsVO; § 83 GmbHG. Rückforderungsansprüche aufgrund von Verstößen gegen Kapitalerhaltungsvorschriften sind als „vertragliche Ansprüche“ iSv Art 7 Nr 1 EuGVVO 2012 zu qualifizieren. Demgegenüber sind die Bestimmungen der EuInsVO auf derartige Ansprüche nicht anwendbar. Ausländische Gesellschafter können daher am Sitz der Gesellschaft geklagt werden. Aufgrund des Verbots der Einlagenrückgewähr fehlt dem Geschäftsführer die Vertretungsbefugnis für entgegenstehende Gerichtsstandsvereinbarungen.
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- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
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- OGH, 23.01.2020, 6 Ob 202/19b
- oeba-Slg 2020/2688
Art 7 EuGVVO; Art 3 EuInsVO; § 83 GmbHG. Rückforderungsansprüche aufgrund von Verstößen gegen Kapitalerhaltungsvorschriften sind als „vertragliche Ansprüche“ iSv Art 7 Nr 1 EuGVVO 2012 zu qualifizieren. Demgegenüber sind die Bestimmungen der EuInsVO auf derartige Ansprüche nicht anwendbar. Ausländische Gesellschafter können daher am Sitz der Gesellschaft geklagt werden. Aufgrund des Verbots der Einlagenrückgewähr fehlt dem Geschäftsführer die Vertretungsbefugnis für entgegenstehende Gerichtsstandsvereinbarungen.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- OGH, 23.01.2020, 6 Ob 202/19b
- oeba-Slg 2020/2688