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Zur internationalen Zuständigkeit bei Einlagenrückgewähr
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 68
- Rechtsprechung des OGH, 2869 Wörter
- Seiten 587-589
- https://doi.org/10.47782/oeba202008058701
20,00 €
inkl MwStArt 7 EuGVVO; Art 3 EuInsVO; § 83 GmbHG. Rückforderungsansprüche aufgrund von Verstößen gegen Kapitalerhaltungsvorschriften sind als „vertragliche Ansprüche“ iSv Art 7 Nr 1 EuGVVO 2012 zu qualifizieren. Demgegenüber sind die Bestimmungen der EuInsVO auf derartige Ansprüche nicht anwendbar. Ausländische Gesellschafter können daher am Sitz der Gesellschaft geklagt werden. Aufgrund des Verbots der Einlagenrückgewähr fehlt dem Geschäftsführer die Vertretungsbefugnis für entgegenstehende Gerichtsstandsvereinbarungen.
- Liebel, Fabian
- Kellner, Markus
- OGH, 23.01.2020, 6 Ob 202/19b
- oeba-Slg 2020/2688
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