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- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 27
- Rechtsprechung, 3154 Wörter
- Seiten 316-319
- https://doi.org/10.33196/wobl201411031601
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inkl MwStBesteht nach dem Wortlaut der zu beurteilenden Eintragungsgrundlage die Möglichkeit, dass die Parteien die dingliche (Voll-)Übertragung eines Fruchtgenussrechts einschließlich aller obligatorischen Rechte und Pflichten des zu übertragenden Servitutsvertrags anstreben, dann ist eine solche dinglich wirkende Übertragung des Fruchtgenussrechts der Substanz nach zwar grundsätzlich zulässig, erfordert aber als Eintragungsgrundlage das Einvernehmen aller Beteiligten.
- OGH, 21.02.2014, 5 Ob 157/13v
- § 94 GBG
- WOBL-Slg 2014/125
- LG Innsbruck, 54 R 53/13k
- Miet- und Wohnrecht
- § 485 ABGB
- BG Innsbruck, 26897/2012
- § 509 ABGB
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