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Zur Unterbrechung des Verfahrens über die Abberufung von Stiftungsvorständen

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Ein Verfahren über die Abberufung von Stiftungsvorständen ist rasch durchzuführen und kann nur bei Vorliegen ganz besonders gewichtiger Gründe unterbrochen werden.

  • § 27 Abs 2 PSG
  • Unterbrechung
  • OGH, 28.06.2018, 6 Ob 72/18h
  • Gesellschaftsrecht
  • Stiftungsvorstand
  • Abberufungsverfahren
  • § 25 AußStrG
  • GES 2018, 245

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