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Abgetrennte Toilette im Haftraum (1), Schriftliche Ausfertigung der Entscheidung (2)

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Bei einem Einzelhaftraum verletzt die fehlende Abtrennung der Toilette nicht den Anspruch auf Achtung der Menschenwürde. (1)

Es ist ein subjektiv-öffentliches Recht des Beschwerdeführers, über Verlangen eine schriftliche Ausfertigung der Entscheidung zugestellt zu erhalten. (2)

  • § 42 Abs 4 StVG (1)
  • JST-Slg 2022/9
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • LGSt Wien, 03.11.2021, 193 Bl 48/21t
  • § 121 Abs 4 StVG (2)

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