


Beratungsprotokoll der Geschworenen, Anfechtungsrahmen der Tatsachenrüge
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 9
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 800 Wörter, Seiten 67-69
20,00 €
inkl MwSt




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Das Protokoll über die Beratung und Abstimmung des Geschworenengerichts ist nicht Gegenstand der Nichtigkeitsbeschwerde.
Der Nichtigkeitsgrund des § 345 Abs 1 Z 10a StPO zielt darauf, in der Hauptverhandlung vorgekommene Verfahrensergebnisse aufzuzeigen, die nahelegen, dass die Geschworenen das ihnen nach § 258 Abs 2 2. Satz StPO iVm § 302 Abs 1 StPO gesetzlich zustehende Beweiswürdigungsermessen in geradezu unerträglicher Weise gebraucht haben. Diesen Anfechtungsrahmen verlässt die Tatsachenrüge, indem sie ihre Einwände aus der Niederschrift der Geschworenen entwickelt.
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- OGH, 29.09.2021, 13 Os 76/21g
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- JST-Slg 2022/4
- § 258 Abs 2 2. Satz iVm 302 Abs 1 StPO
- § 345 Abs 1 Z 10a StPO
- LGSt Wien, 12.04.2021, 605 Hv 1/21v-73
Das Protokoll über die Beratung und Abstimmung des Geschworenengerichts ist nicht Gegenstand der Nichtigkeitsbeschwerde.
Der Nichtigkeitsgrund des § 345 Abs 1 Z 10a StPO zielt darauf, in der Hauptverhandlung vorgekommene Verfahrensergebnisse aufzuzeigen, die nahelegen, dass die Geschworenen das ihnen nach § 258 Abs 2 2. Satz StPO iVm § 302 Abs 1 StPO gesetzlich zustehende Beweiswürdigungsermessen in geradezu unerträglicher Weise gebraucht haben. Diesen Anfechtungsrahmen verlässt die Tatsachenrüge, indem sie ihre Einwände aus der Niederschrift der Geschworenen entwickelt.
- OGH, 29.09.2021, 13 Os 76/21g
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- JST-Slg 2022/4
- § 258 Abs 2 2. Satz iVm 302 Abs 1 StPO
- § 345 Abs 1 Z 10a StPO
- LGSt Wien, 12.04.2021, 605 Hv 1/21v-73