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Vorabentscheidungsersuchen des Okrazhen sad Burgas (Bezirksgericht Burgas, Bulgarien) im Strafverfahren gegen die „DELTA STROY 2003“ EOOD, C-203/21

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JSTBand 9
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
1759 Wörter, Seiten 82-84

20,00 €

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Artikel Vorabentscheidungsersuchen des Okrazhen sad Burgas (Bezirksgericht Burgas, Bulgarien) im Strafverfahren gegen die „DELTA STROY 2003“ EOOD, C-203/21 in den Warenkorb legen

1. Sind die Art 4 und 5 des Rahmenbeschlusses 2005/212/JI über die Einziehung von Erträgen, Tatwerkzeugen und Vermögensgegenständen aus Straftaten sowie Art 49 GRC dahin auszulegen, dass sie eine Regelung eines Mitgliedstaats zulassen, nach der das nationale Gericht in einem Verfahren wie dem Ausgangsverfahren gegen eine juristische Person wegen einer konkreten Straftat, deren Begehung noch nicht festgestellt wurde, weil sie Gegenstand eines nicht endgültig abgeschlossenen parallelen Strafverfahrens ist, eine Strafe verhängen kann?

2. Sind die Art 4 und 5 des Rahmenbeschlusses 2005/212/JI sowie Art 49 GRC dahin auszulegen, dass sie eine Regelung eines Mitgliedstaats zulassen, nach der das nationale Gericht in einem Verfahren wie dem Ausgangsverfahren gegen eine juristische Person eine Strafe verhängen kann, indem es die Höhe dieser Strafe auf den Betrag des Ertrags festsetzt, der durch eine konkrete Straftat erlangt worden wäre, deren Begehung noch nicht festgestellt wurde, weil sie Gegenstand eines nicht endgültig abgeschlossenen parallelen Strafverfahrens ist?

  • Zeder, Fritz
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • JST-Slg 2022/1

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