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Richterliche Geschäftsverteilung

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Die rechtswidrige Verweigerung richterlicher Tätigkeit durch einen dazu nach der Geschäftsverteilung berufenen Richter (hier: Abtretung eines der Gerichtsabteilung geschäftsordnungskonform zugefallenen Verfahrens an eine andere Gerichtsabteilung) ist Gegenstand der Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes.

  • Art 83 Abs 2 B-VG
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • JST-Slg 2022/5
  • Art 87 Abs 3 B-VG
  • OGH, 12.10.2021, 14 Os 92/21t
  • § 17 Abs 7 1. Satz Geo
  • LG Linz, 12 Hv 85/20x12 Hv 56/20g37 Hv 118/20h

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