


Mitwirkung am Selbstmord, Sterbeverfügungsgesetz, Kronzeugenregelung und unbare Zahlungsmittel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 9
- Inhalt:
- Aktuelle Gesetzesänderungen
- Umfang:
- 4925 Wörter, Seiten 5-11
20,00 €
inkl MwSt




-
Die Regierungsvorlage eines Sterbeverfügungsgesetzes enthält auch eine Neufassung des § 78 StGB. Dies ist die Reaktion des Gesetzgebers auf ein Erkenntnis des VfGH, der § 78 StGB zum Teil als verfassungswidrig bewertetet hat. Weniger umstritten dürfte die Verlängerung der Kronzeugenregelung sein. Bereits im Nationalrat beschlossen wurden die Änderungen im Bereich der unbaren Zahlungsmittel sowie damit zusammenhängend jene einzelner Vermögensdelikte.
-
- Tipold, Alexander
-
- Missbrauch von Computerprogrammen oder Zugangsdaten
- § 74 Abs 1 Z 10 StGB
- § 12 StVfG
- § 241f StGB
- Betrügerischer Datenverarbeitungsmissbrauch
- § 5 StVfG
- § 7 StVfG
- § 241c StGB
- § 241b StGB
- § 2 StVfG
- § 78 StGB
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 11 StVfG
- § 209a StPO
- Kronzeuge
- § 6 StVfG
- § 147 StGB
- § 9 StVfG
- § 209b StPO
- JST 2022, 5
- § 148a StGB
- § 241h StGB
- unbare Zahlungsmittel
- § 1 StVfG
- § 13 StVfG
- Delikte zum Schutz unbarer Zahlungsmittel
- Sterbeverfügung
- § 126c StGB
- Mitwirkung an der Selbsttötung
Die Regierungsvorlage eines Sterbeverfügungsgesetzes enthält auch eine Neufassung des § 78 StGB. Dies ist die Reaktion des Gesetzgebers auf ein Erkenntnis des VfGH, der § 78 StGB zum Teil als verfassungswidrig bewertetet hat. Weniger umstritten dürfte die Verlängerung der Kronzeugenregelung sein. Bereits im Nationalrat beschlossen wurden die Änderungen im Bereich der unbaren Zahlungsmittel sowie damit zusammenhängend jene einzelner Vermögensdelikte.
- Tipold, Alexander
- Missbrauch von Computerprogrammen oder Zugangsdaten
- § 74 Abs 1 Z 10 StGB
- § 12 StVfG
- § 241f StGB
- Betrügerischer Datenverarbeitungsmissbrauch
- § 5 StVfG
- § 7 StVfG
- § 241c StGB
- § 241b StGB
- § 2 StVfG
- § 78 StGB
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 11 StVfG
- § 209a StPO
- Kronzeuge
- § 6 StVfG
- § 147 StGB
- § 9 StVfG
- § 209b StPO
- JST 2022, 5
- § 148a StGB
- § 241h StGB
- unbare Zahlungsmittel
- § 1 StVfG
- § 13 StVfG
- Delikte zum Schutz unbarer Zahlungsmittel
- Sterbeverfügung
- § 126c StGB
- Mitwirkung an der Selbsttötung