Zur Hauptnavigation springen Zur Hauptnavigation springen Zum Seiteninhalt springen Zum Fußbereich springen

Abtretung des Anspruchs auf Zahlung eines Benützungsentgelts gegen einen anderen Mit- und Wohnungseigentümer, der eigenmächtig allgemeine Teile der Liegenschaft ausschließlich nützt, an die Eigentümergemeinschaft

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WOBLBand 30
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
4475 Wörter, Seiten 348-353

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download
Artikel Abtretung des Anspruchs auf Zahlung eines Benützungsentgelts gegen einen anderen Mit- und Wohnungseigentümer, der eigenmächtig allgemeine Teile der Liegenschaft ausschließlich nützt, an die Eigentümergemeinschaft in den Warenkorb legen

Die Verfolgung eines Anspruchs auf Zahlung eines Benützungsentgelts (§ 1041 ABGB) gegen einen Mit- und Wohnungseigentümer, der allgemeine Teile der Liegenschaft ohne Zustimmung der übrigen ausschließlich nützt, gehört nicht zur Verwaltung der Liegenschaft iSd § 18 Abs 1 Satz 1 WEG 2002. Die Eigentümergemeinschaft ist somit nicht nach § 18 Abs 1 WEG 2002 aktivlegitimiert. Ein Mit- und Wohnungseigentümer kann aber seinen Anspruch auf Zahlung eines Benützungsentgelts iSd § 1041 ABGB gegen einen anderen Mit- und Wohnungseigentümer, der eigenmächtig allgemeine Teile der Liegenschaft ausschließlich nützt, analog § 18 Abs 2 WEG 2002 an die Eigentümergemeinschaft abtreten. Der Katalog der in dieser Bestimmung aufgezählten abtretbaren Ansprüche ist insoweit zu erweitern. Diese abstrakte Abtretungsmöglichkeit begründet die Rechtsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft.

  • Häublein, Martin
  • OGH, 22.11.2016, 5 Ob 88/16a
  • WOBL-Slg 2017/111
  • LGZ Wien, 35 R 340/15g
  • Miet- und Wohnrecht
  • BG Hietzing, 6 C 272/15b
  • § 18 Abs 2 WEG
  • § 1041 ABGB

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

zum Newsletter von Verlag Österreich anmelden

Kundenservice