Zum Hauptinhalt springen
Häublein, Martin

Abtretung des Anspruchs auf Zahlung eines Benützungsentgelts gegen einen anderen Mit- und Wohnungseigentümer, der eigenmächtig allgemeine Teile der Liegenschaft ausschließlich nützt, an die Eigentümergemeinschaft

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Die Verfolgung eines Anspruchs auf Zahlung eines Benützungsentgelts (§ 1041 ABGB) gegen einen Mit- und Wohnungseigentümer, der allgemeine Teile der Liegenschaft ohne Zustimmung der übrigen ausschließlich nützt, gehört nicht zur Verwaltung der Liegenschaft iSd § 18 Abs 1 Satz 1 WEG 2002. Die Eigentümergemeinschaft ist somit nicht nach § 18 Abs 1 WEG 2002 aktivlegitimiert. Ein Mit- und Wohnungseigentümer kann aber seinen Anspruch auf Zahlung eines Benützungsentgelts iSd § 1041 ABGB gegen einen anderen Mit- und Wohnungseigentümer, der eigenmächtig allgemeine Teile der Liegenschaft ausschließlich nützt, analog § 18 Abs 2 WEG 2002 an die Eigentümergemeinschaft abtreten. Der Katalog der in dieser Bestimmung aufgezählten abtretbaren Ansprüche ist insoweit zu erweitern. Diese abstrakte Abtretungsmöglichkeit begründet die Rechtsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft.

  • Häublein, Martin
  • OGH, 22.11.2016, 5 Ob 88/16a
  • WOBL-Slg 2017/111
  • LGZ Wien, 35 R 340/15g
  • Miet- und Wohnrecht
  • BG Hietzing, 6 C 272/15b
  • § 18 Abs 2 WEG
  • § 1041 ABGB

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!