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Kellner, Markus/​Liebel, Fabian

Abtretung sämtlicher Rechte und Ansprüche aus Lebensversicherungsvertrag

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Art 267 AEUV; §§ 914, 1393 ABGB; §§ 5b, 15, 165a VersVG. Hat ein Versicherungsnehmer seinem Kreditgeber zur Besicherung eines Kredits sämtliche Rechte und Ansprüche aus einem Lebensversicherungsvertrag abgetreten, so sind davon auch Rückforderungsansprüche nach einem ex tunc wirkenden Vertragsrücktritt nach § 165a VersVG umfasst.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • oeba-Slg 2019/2620
  • OGH, 29.05.2019, 7 Ob 53/19y

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