Das Recht des Verbrauchers auf Ermäßigung der Gesamtkosten bei vorzeitiger Rückzahlung des Kredits umfasst sämtliche ihm auferlegte Kosten, auch solche, die unabhängig von der Laufzeit anfallen.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBABand 67
- Erkenntnisse des EuGH, 4155 Wörter
- Seiten 860 -864
- https://doi.org/10.47782/oeba201911086001
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Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Verbraucherkreditverträge - RL 2008/48/EG - Art 16 Abs 1 - Vorzeitige Rückzahlung - Recht des Verbrauchers auf Ermäßigung der Gesamtkosten des Kredits, die sich nach den Zinsen und den Kosten für die verbleibende Laufzeit des Vertrags richtet;
Art 16 Abs 1 der Richtlinie 2008/48/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates ist dahin auszulegen, dass das Recht des Verbrauchers auf die Ermäßigung der Gesamtkosten des Kredits bei vorzeitiger Kreditrückzahlung sämtliche dem Verbraucher auferlegte Kosten umfasst.
- Lurger, Brigitta
- Bydlinski, Peter
- oeba-Slg 2019/89
- EuGH, 11.09.2019, C-383/18, (1. Kammer)
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