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Kellner, Markus/​Liebel, Fabian

Rechtsmissbräuchlicher Abruf einer Bankgarantie.

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§§ 880, 880a, 1295, 1346, 1431 ABGB. Voraussetzung für Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs ist die Absicht, etwas zu begehren, was nicht gebührt. Dies gilt auch für den Fall, dass die Garantie zu einem anderen Sicherungszweck als dem im Kausalverhältnis begründeten abgerufen wird. Hält sich der Begünstigte aus vertretbaren Gründen für berechtigt, die Bankgarantie abzurufen, kann ihm indes kein arglistiges oder rechtsmissbräuchliches Verhalten vorgeworfen werden.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • OGH, 25.06.2019, 9 Ob 28/19m
  • oeba-Slg 2019/2617

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