


Abzugsfähigkeit von Verteidigungskosten im Zusammenhang mit EU-Wettbewerbsverstößen bei Kapitalgesellschaften
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- GESBand 2017
- Inhalt:
- Angrenzendes Steuerrecht
- Umfang:
- 5277 Wörter, Seiten 42-50
9,80 €
inkl MwSt




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Verteidigungskosten im Zusammenhang mit EU-Wettbewerbsverstößen sind nach dem BFG bei Kapitalgesellschaften als Betriebsausgaben abzugsfähig. Der Pönalgedanke und das im EStG vertretene Prinzip der „nicht normalen Betriebsführung“ greifen bei Kapitalgesellschaften nicht. Der Vorsteuerabzug ist ebenfalls zulässig, da ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen einem konkreten Umsatz und der unternehmerischen Tätigkeit besteht.
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- Raab , Melanie
-
- GES 2017, 42
- § 4 Abs 4 EStG
- Strafverteidigung
- Gesellschaftsrecht
- § 12 Abs 1 Z 4 KStG
- § 20 Abs 1 Z 5 EStG
- betriebliche Veranlassung
- KStG
- BFG, 19.09.2016, RV/5100764/2015 (Revision durch Finanzamt eingebracht)
- EStG
- § 12 Abs 1 UStG
Verteidigungskosten im Zusammenhang mit EU-Wettbewerbsverstößen sind nach dem BFG bei Kapitalgesellschaften als Betriebsausgaben abzugsfähig. Der Pönalgedanke und das im EStG vertretene Prinzip der „nicht normalen Betriebsführung“ greifen bei Kapitalgesellschaften nicht. Der Vorsteuerabzug ist ebenfalls zulässig, da ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen einem konkreten Umsatz und der unternehmerischen Tätigkeit besteht.
- Raab , Melanie
- GES 2017, 42
- § 4 Abs 4 EStG
- Strafverteidigung
- Gesellschaftsrecht
- § 12 Abs 1 Z 4 KStG
- § 20 Abs 1 Z 5 EStG
- betriebliche Veranlassung
- KStG
- BFG, 19.09.2016, RV/5100764/2015 (Revision durch Finanzamt eingebracht)
- EStG
- § 12 Abs 1 UStG