Zur Hauptnavigation springen Zur Hauptnavigation springen Zum Seiteninhalt springen Zum Fußbereich springen

Adresse des Arbeitsplatzes des Lenkers für Lenkerauskunft ausreichend

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZVGBand 11
Inhalt:
Materienrecht
Umfang:
1016 Wörter, Seiten 41-42

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download
Artikel Adresse des Arbeitsplatzes des Lenkers für Lenkerauskunft ausreichend in den Warenkorb legen

Aus dem Wortlaut des § 103 Abs 2 KFG ergibt sich nicht zwingend, dass es sich bei der geforderten „Anschrift“ um die Wohnanschrift des Lenkers handeln muss. Dem Zweck des § 103 Abs 2 KFG kann auch durch die Angabe einer anderen Adresse ausreichend Rechnung getragen werden, sofern der namhaft gemachte Lenker aufgrund der angegebenen Adresse für die Behörde auch tatsächlich ohne langwierige und umfangreiche Erhebungen eindeutig identifizierbar ist, sodass die Behörde in die Lage versetzt wird, mit ihm in Verbindung treten zu können (hier: Adresse des Arbeitsplatzes).

  • VwGH, 05.10.2023, Ra 2023/02/0095
  • ZVG-Slg 2024/6
  • § 103 Abs 2 KFG
  • Verwaltungsverfahrensrecht

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

zum Newsletter von Verlag Österreich anmelden

Kundenservice