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Bollenberger, Raimund/​Kellner, Markus

Anlegerschaden: „Mitverschuldenszusammenhang“?

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§§ 1298, 1299, 1304 ABGB. Bei mehreren Beratungsfehlern kommt eine Minderung des Schadenersatzes nur in Betracht, wenn das sorglose Verhalten des Geschädigten auch in Korrelation zum jeweiligen kausalen Aufklärungsfehler steht. Wäre bei einem bestimmten Beratungsfehler das Investment unterblieben, kommt die Annahme eines relevanten Mitverschuldens grds nur dann in Betracht, wenn dem Anleger vorzuwerfen wäre, dass ihm die Fehlerhaftigkeit (oder Unvollständigkeit) gerade dieser Aufklärung bereits vor/bei Vertragsabschluss auffallen hätte müssen.

  • Bollenberger, Raimund
  • Kellner, Markus
  • oeba-Slg 2019/2540
  • OGH, 29.08.2018, 1 Ob 137/18f

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