


Anlegerschaden: versäumte Zug-um-Zug-Einrede kein selbständiger Klagegrund.
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 65
- Inhalt:
- Rechtsprechung des OGH
- Umfang:
- 729 Wörter, Seiten 866-867
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§ 1323 ABGB. Die „Naturalrestitution“ ist bei Anlegerschäden nur eine besondere Berechnungsform des Geldersatzes. Hinsichtlich seiner Höhe entfaltet ein Urteil Bindungswirkung. Unterbleibt eine Zug-um-Zug-Verurteilung des Schädigers, steht ihm daher kein Bereicherungsanspruch auf Herausgabe der Wertpapiere zu.
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- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
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- oeba-Slg 2017/2416
- OGH, 24.08.2017, 8 Ob 79/16z
§ 1323 ABGB. Die „Naturalrestitution“ ist bei Anlegerschäden nur eine besondere Berechnungsform des Geldersatzes. Hinsichtlich seiner Höhe entfaltet ein Urteil Bindungswirkung. Unterbleibt eine Zug-um-Zug-Verurteilung des Schädigers, steht ihm daher kein Bereicherungsanspruch auf Herausgabe der Wertpapiere zu.
- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
- oeba-Slg 2017/2416
- OGH, 24.08.2017, 8 Ob 79/16z